Kanton Bern und Gemeinden zahlen einen grossen Teil
Der Kanton Bern übernimmt beim GEAK Plus CHF 1'000.- (Einfamilienhaus) bzw. CHF 1'500.- (Mehrfamilienhaus). Thun, Steffisburg, Heimberg und Uetendorf legen nochmals bis zu CHF 500.- (Einfamilienhaus) bzw. CHF 1'000.- (Mehrfamilienhaus) drauf.
Förderung nach Gemeinde
Die Gemeinden übernehmen in der Regel 50% der Restkosten, die nach Abzug des kantonalen Förderbeitrags verbleiben. Der Beitrag beträgt höchstens CHF 500.- für Ein- und Zweifamilienhäuser und CHF 1'000.- für Mehrfamilienhäuser. Gesuchsfristen und Nachweise sind je nach Gemeinde unterschiedlich. Gerne kläre ich das für Ihr Gebäude ab.
Fristen und Bedingungen
Gesuch vor der Beratung
Das Gesuch beim Kanton muss eingereicht sein, bevor die Beratung beginnt. Einzelne Gemeinden verlangen das auch für ihr eigenes Gesuch. Ich übernehme alle Eingaben für Sie, im Fixpreis inbegriffen.
Baujahr vor 2012
Gefördert werden Gebäude mit Baujahr vor 2012.
Erst Kanton, dann Gemeinde
Die Gemeinde zahlt einen Beitrag an die Kosten, die nach dem Kantonsbeitrag übrig bleiben. Für das Gesuch bei der Gemeinde brauchen Sie deshalb den Entscheid oder die Zahlungsbestätigung des Kantons.
Grundlage für weitere Förderung
Für Förderbeiträge an eine Sanierung der Gebäudehülle verlangt der Kanton einen GEAK Plus. Einige Gemeinden setzen ihn auch für eigene Beiträge voraus.
Das Gesuch erledige ich für Sie
Sie müssen keine Formulare studieren. Fordern Sie die Offerte an, den Rest übernehme ich.